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Visuelle Beurteilung von beschichteten Oberflächen


1. Allgemeines


Das folgende Verfahren soll zur Bewertung von Sichtflächen herangezogen werden. Eine Betrachtung des Gesamtbauteils zur Erkennung von Oberflächenfehlern soll sich am späteren Verwendungszweck (Einbaulage) orientieren. Ein quadratisches Prüffeld in der Größe 100 x 100 mm dient dazu, die Menge der zu bewertenden Oberflächenerscheinungen zu erfassen. Mit den darunter befindlichen so genannten Fehlergrößen ist es möglich, eine differenzierte Zuordnung zu treffen und festzustellen, ob sich die Fehlergrößen noch im Toleranzbereich der Optikstufe befinden oder sich außerhalb des Toleranzbereiches bewegen. Zur Detailbetrachtung sollen generell folgende Betrachtungsbedingungen gewählt werden: 

● max. 10 sek. je Ansicht (Prüffeld 100x100 mm)

● kein gerichtetes Licht, Tageslicht ähnlich 

● Betrachtungswinkel in der Regel 90° maximal 45° zur Seite 

● Beleuchtungsstärke 400 - 800 LUX Abweichende Qualitätsanforderungen sind gesondert zu bearbeiten.

Abweichende Qualitätsanforderungen sind gesondert zu bearbeiten. 
Angebote werden in der Regel nach der Optikstufe 2 kalkuliert. Der Mehraufwand für eine höhere Optikstufe muss bereits bei der Kalkulation bekannt sein. Gleichlautend muss auch vor Auftragserteilung die gewünschte Optikstufe schriftlich fixiert sein. Standardstufe ist Optikstufe 2. Mit dem Auftraggeber soll vor Auftragsbeginn an den Teilen die Hauptsichtflächen und Nebensichtflächen definiert werden. Ebenso ist es sinnvoll Nichtsichtflächen zu bestimmen und jeweils eine Optikstufe zu bestimmen. 

2. Art der Oberflächenmerkmale

• • Standardstufe mit üblicher Anforderung (z. B. Gehäuseteile für Schaltschränke usw.), Betrachtungsabstand mind. 1,5 m; 3 Sekunden

 • Flächen mit geringer Anforderung (z. B. Stahlbauteile – nicht sichtbar ohne Anspruch auf das optische Aussehen bzw. Zaunpfähle, Lagergestelle usw.), Betrachtungsabstand mind. 3 m; 3 Sekunden

Beurteilungskriterien, Merkmale, Niveau
Mindestandforderungen
2.1 Krater, Blasen Einschlüsse  
• •
max. 30 St. ≤1,0mm² pro m²; max. 8 St. ≤1,0mm² pro 100 cm² 
max. 5 St. ≤1,5mm² pro m²; max. 3 St. ≤1,5mm² pro 100 cm²
ohne Anforderungen
2.2 Farbabläufer und Anhäufungen

• •
zugelassen und partiell max. dreifache Schichtdicke erlaubt

ohne Anforderungen
2.3 Orangenhaut (gilt nicht für Strukturlacke)
• •
ohne Anforderungen
-
2.4 Glanzunterschiede 
• •
zugelassen, wenn sie innerhalb der nachstehenden Toleranzen liegen.
ohne Anforderungen

Bei messtechnischen Bewertungen industrieller Beschichtungen durch Reflexionsmessung gem. DIN EN ISO 2813 (60° Messgeometrie) gelten üblicherweise folgende Toleranzgrenzen für: - glänzende Oberfläche: 71 bis 100 E (± 10 E) - seidenglänzende Oberfläche: 31 bis 70 E (± 7 E) - matte Oberfläche: 0 bis 30 E (±5 E
2.5 Farbabweichungen
• •
zugelassen, wenn nicht auffällig wirkend, Referenzbeleuchtung ist das diffuse Tageslicht (Betrachtungsabstand gemäß Erläuterungen beachten).
ohne Anforderungen

Eine messtechnische Bewertung erfolgt in Anlehnung an die DIN 6175 Tabelle 1 mit der dort aufgeführten Toleranzgrenze von maximal 1,5-fachen Werten der zugelassenen Farbabweichung. 
Der Zahlenwert des Metamerie-Indexes (nach DIN 6172) von Nachlieferungen gegenüber bereits bestehenden Beschichtungsaufträgen sollten bei Testlichtart A (D 65) den Zahlenwert des Farbabstandes ∆Eab nicht überschreiten. Bei verschiedenen Lieferchargen eines Auftrags sollten die ggf. auftretenden Farbnuancen nicht mehr als den 2-fachen Wert der in DIN 6175 Tabelle 1 festgelegten Toleranzen überschreiten. Werden Bauteile mehrerer Lackchargen miteinander zusammengefügt, darf die bereits erwähnte 2-fache Toleranz beim Vorhandensein von Stößen, Gehrungen, Sicken, Zierleisten, Hohlräumen o. ä. verdoppelt werden.


3. Umrechnung bei kleineren Bauteilen

Bei kleineren Bauteilen (unter 1 m²) kann eine mathematische Umrechnung der zulässigen Krater, Blasen und Einschlüsse in der jeweiligen Optikstufe erfolgen. Somit wäre folgende Anzahl an Kratern, Blasen und Einschlüssen erlaubt:

Optikstufe
Anzahl erlaubte Krater, Blasen, Einschlüsse
••
0,8 m²: max. 24 St. ≤1,0mm, max. 4 St. ≤1,5mm²
••
0,6 m²: max. 18 St. ≤1,0mm, max. 3 St. ≤1,5mm²
••
0,4 m²: max. 12 St. ≤1,0mm, max. 2 St. ≤1,5mm²
••
0,2 m²: max. 6 St. ≤1,0mm, max. 1 St. ≤1,5mm²

Bei kleineren Flächen ist eine mathematische Umrechnung nicht mehr zielführend, da sich ansonsten die zulässige Anzahl von Kratern, Blasen und Einschlüssen massiv erhöhen kann. Folgende Ausschussquoten haben sich bewährt: 

Optikstufe ●●: 3% 
Optikstufe ●●●: 5% 
Optikstufe ●●●●: 10% 

Abhängig vom Bauteil (Grundmaterial, Geometrie usw.) können sich aber auch niedere und höhere Ausschussquoten ergeben. Die Vereinbarung einer derartigen Ausschussquote bedeutet, dass die definierte Anzahl an Teilen die vorgegebenen Anforderungen nicht erfüllen müssen und somit entweder kostenpflichtig nachgearbeitet oder entsorgt werden müssen.

Die oben genannten Bedingungen sind angelehnt an die Richtlinien der QIB (Qualitätsgemeinschaft Industriebeschichtung).